Winterdienst 8. Juli 2026

Wann muss ich räumen und streuen? Räum- und Streupflicht 2026

Interaktiver Checker für alle 16 Bundesländer: Räumzeiten, Bußgelder und Verantwortlichkeiten – sofort nachschlagen, rechtssicher absichern.

16
Bundesländer im Checker
7:00
Geräumt bis – werktags (Satzung)
50.000 €
Max. Bußgeld (Hamburg)
§ 823
BGB – Haftung ohne Bußgeld

Räumpflicht-Checker

Bundesland wählen → Pflichten sofort anzeigen

Das Wichtigste auf einen Blick

Sobald Schnee fällt oder es friert, stellen sich Millionen Eigentümer, Vermieter und Mieter dieselbe Frage: Wann genau muss ich räumen – und wer ist überhaupt zuständig? Eine bundeseinheitliche Antwort gibt es nicht. Die Landesstraßengesetze ermächtigen die Gemeinden, die Räum- und Streupflicht per Satzung auf Anlieger zu übertragen. Das bedeutet: Uhrzeiten, Mindestbreiten und Bußgelder unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Gilt überall: Eigentümer und – bei entsprechender Vereinbarung – Mieter sind verpflichtet, Gehwege vor dem Grundstück passierbar zu halten. Wer das unterlässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet nach § 823 BGB auch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – selbst in Bundesländern ohne Bußgeld.

Wer ist verantwortlich: Eigentümer oder Mieter?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Grundstückseigentümer. Er muss bei Schnee und Glätte sicherstellen, dass die angrenzenden Gehwege passierbar sind. Diese Pflicht kann er delegieren – an eine Winterdienst-Firma, einen Hausmeister oder die Mieter. Für die Übertragung auf Mieter braucht es eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Ein Aushang im Treppenhaus genügt nicht.

Wichtig: Auch wenn Mieter die Räumpflicht übernehmen, bleibt der Eigentümer kontrollpflichtig. Fällt ein Mieter aus (Urlaub, Krankheit), muss der Eigentümer einspringen oder eine Firma beauftragen.

Eigentümer
  • Primär verantwortlich
  • Kann Pflicht übertragen
  • ! Bleibt immer kontrollpflichtig
  • ! Haftet bei Ausfall des Mieters
Mieter
  • Nur mit Mietvertragsregelung
  • Muss bei Verhinderung Ersatz stellen
  • ! Aushang allein reicht nicht
  • ! Werkzeug muss gestellt/geregelt sein
Kern-Erkenntnis 1
Das „bis"-Modell
Kein Pflichtstart um 7:00 Uhr – der Weg muss bis 7:00 Uhr frei sein. Wenn es nachts schneit, muss bis zum Morgenzeitpunkt fertig geräumt sein.
Kern-Erkenntnis 2
Satzungsvorbehalt
Bußgelder kommen nicht vom Landesgesetz, sondern von der Gemeindesatzung. Ein Land kann einen Rahmen nennen – ob er gilt, entscheidet Ihre Gemeinde per eigener Satzung.
Kern-Erkenntnis 3
NRW + Hessen: kein Bußgeld
Entgegen vielen Ratgeberportalen: weder das StrReinG NRW noch das HStrG enthalten eine Bußgeldnorm für unterlassenen Winterdienst. § 823 BGB gilt trotzdem.

Räumzeiten: Wann genau muss geräumt werden?

Eine bundesweit einheitliche Uhrzeit gibt es nicht. Der typische Rahmen in den meisten Gemeindesatzungen ist das sogenannte „bis"-Modell: Der Gehweg muss zu einem bestimmten Morgenzeitpunkt bereits geräumt sein – kein Pflichtstart, sondern ein Fertigstellungszeitpunkt.

Werktags
bis 07:00
Uhr geräumt (Hamburg: bis 08:30 Uhr)
Sonn- & Feiertage
bis 09:00
Uhr geräumt (manche Gemeinden: bis 08:00)

Niemand muss nachts aufstehen. Was bis zum Morgen gefallen ist, muss bis zum Morgenzeitpunkt der Satzung geräumt sein. Es gilt das „bis"-Modell: Der Gehweg muss zu diesem Zeitpunkt fertig geräumt sein – nicht erst dann begonnen werden. Nach BGH-Rechtsprechung (u. a. BGH, VI ZR 138/11, NJW 2012, 2727) ist dem Streupflichtigen nach Schneeende eine gewisse Reaktionszeit zuzubilligen; in der Praxis gilt rund 30 Minuten als zumutbarer Orientierungswert. Das OLG Brandenburg hat diese Grundsätze zuletzt in 2 U 1/23 (28.08.2023) bestätigt. Bei anhaltendem Schneefall muss der Winterdienst mehrfach wiederholt werden.

Mindestbreite und Anforderungen

Der geräumte Streifen muss breit genug sein, dass zwei Personen aneinander vorbeikommen. Ein bundeseinheitliches Mindestmaß gibt es nicht – es gilt die jeweilige Gemeindesatzung. Als praktische Faustregel nennt der Deutsche Mieterbund 1,20 Meter, aber die tatsächlichen Satzungsnormen variieren: München und Hamburg schreiben 1 m vor, Berlin 1 m (normale Wege) bzw. 1,5 m (Reinigungsklassen 1 und 2). Bei stark frequentierten Bereichen (Schule, Arztpraxis, Einkauf) können 1,50 m verlangt werden. Wenig genutzte Seitenwege: 50 cm können ausreichen.

Auch Zugänge zu Garagen, Mülltonnenstandplätzen und Briefkästen sind freizuhalten. Wo kein Gehweg vorhanden ist, kann die Gemeinde einen Streifen am Fahrbahnrand vorschreiben.

Streumittel: Was ist erlaubt?

✓ Erlaubt
  • Sand
  • Splitt / Granulat
  • Kies (feinkörnig)
  • Asche
✗ Oft verboten
  • Streusalz (häufig verboten)
  • Ausnahmen: Treppen, Rampen, extreme Glätte
  • Verstöße → Bußgeld möglich

Streusalz schadet Böden, Grundwasser, Pflanzen und Tierpfoten. Viele Gemeinden haben es deshalb verboten oder stark eingeschränkt. Nach dem Winter müssen Splitt und Sand wieder aufgekehrt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Bußgelder im Bundesland-Überblick

Bundesland Werktag (bis) So/Fei (bis) Bußgeld
Baden-Württemberg bis 07:00 bis 08:00 bis 500 €
Bayern bis 07:00 bis 09:00 Geldbuße möglich
Berlin unverzüglich / bis 07:00 bis 09:00 bis 10.000 €
Brandenburg bis 07:00 bis 09:00 bis 2.500 €
Bremen bis 07:00 bis 09:00 Geldbuße möglich
Hamburg bis 08:30 bis 09:30 bis 50.000 €
Hessen bis 07:00 bis 08:00 kein Bußgeld
Mecklenburg-Vorp. bis 07:00 bis 09:00 bis 1.300 €
Niedersachsen bis 07:00 bis 09:00 kein Bußgeld
NRW bis 07:00 bis 09:00 kein Bußgeld
Rheinland-Pfalz bis 07:00 bis 08:00 bis 500 €
Saarland bis 07:00 bis 09:00 bis 500 €
Sachsen bis 07:00 bis 09:00 bis 500 €
Sachsen-Anhalt bis 07:00 bis 09:00 kein Bußgeld
Schleswig-Holstein bis 07:00 bis 09:00 bis 511 €
Thüringen bis 07:00 bis 09:00 bis 5.000 €
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde. Stand: Juli 2026.

Haftung bei Unfällen

Wer nicht räumt und jemand stürzt, haftet nach § 823 BGB auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – das gilt unabhängig davon, ob in Ihrem Bundesland ein Bußgeld erhoben wird oder nicht. Ein „Vorsicht Glatteis"-Schild entbindet nicht von der Räumpflicht. Die Mitschuld des Gestürzten (z.B. ungeeignetes Schuhwerk) kann die Summe mindern, aber nicht auf null setzen.

Auch ohne Bußgeld haften Sie zivilrechtlich. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen erheben kein Bußgeld für unterlassenen Winterdienst – aber wenn auf Ihrem ungeräumten Weg jemand stürzt, haften Sie trotzdem nach § 823 BGB auf Schmerzensgeld und alle Folgekosten.

Winterdienst auslagern: Wann lohnt es sich?

Für WEG-Anlagen, Hausverwaltungen und Eigentümer mit mehreren Objekten lohnt ein professioneller Winterdienst. Die Pflicht wird rechtssicher erfüllt, jeder Einsatz wird protokolliert, und im Schadensfall haftet der Dienstleister – nicht der Eigentümer. Entscheidend ist ein schriftlicher Vertrag, der Zeiten, Häufigkeit und Dokumentationspflicht klar regelt.

Peter Brüller Andreas Gruschwitz
Peter & Andreas
Gründer, Facilio

Winterdienst für WEG und Gewerbe im Großraum München – rechtssicher, protokolliert, Festpreis.

Angebot anfragen

Senioren: Was tun, wenn man nicht mehr selbst räumen kann?

Die Räumpflicht kennt keine Altersgrenze. Wer ein Grundstück besitzt – oder als Mieter die Pflicht per Mietvertrag übernommen hat – muss dafür sorgen, dass der Gehweg geräumt ist. Körperliche Einschränkungen oder hohes Alter entbinden rechtlich nicht davon. Die gute Nachricht: Man muss es nicht selbst tun. Entscheidend ist, dass es tatsächlich erledigt wird – und im Schadensfall nachgewiesen werden kann.

Lösung 1
Winterdienstfirma beauftragen
Saisonvertrag abschließen – die Firma kommt automatisch bei Bedarf, dokumentiert jeden Einsatz und übernimmt die Haftung. Steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
Lösung 2
Nachbarschaft & Ehrenamt
VdK, AWO, Caritas und viele Kirchengemeinden vermitteln Freiwillige – oft kostenlos oder gegen geringe Aufwandsentschädigung. Lokale Seniorenbeiräte kennen die Angebote vor Ort.
Lösung 3
WEG oder Hausverwaltung
In Wohnungseigentümergemeinschaften übernimmt die Verwaltung den Winterdienst für Gemeinschaftsflächen. Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung und Hausordnung.
Steuertipp: 20 % der Kosten vom Finanzamt zurück. Professioneller Winterdienst zählt als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG). Das Finanzamt erstattet 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld, maximal 4.000 € pro Jahr. Bei 1.500 € Jahreskosten sind das 300 € Steuererstattung – der effektive Eigenanteil sinkt entsprechend.

Wichtig: Eine mündliche Absprache mit dem Nachbarn reicht im Ernstfall nicht aus. Im Schadensfall müssen Sie nachweisen können, dass der Weg tatsächlich geräumt war – oder dass Sie jemanden ordnungsgemäß und schriftlich beauftragt haben. Nur ein dokumentierter Vertrag entlastet Sie von der Haftung.

Häufige Fragen zur Räum- und Streupflicht

Muss ich auch räumen, wenn es nachts schneit?

Niemand muss mitten in der Nacht raus. Es gilt das „bis"-Modell: Was bis zum Morgenzeitpunkt Ihrer Gemeindesatzung (meist 7:00 Uhr werktags, 8:00–9:00 Uhr sonn- und feiertags) gefallen ist, muss bis zu diesem Zeitpunkt geräumt sein. Sie müssen nicht um 5:00 Uhr beginnen – aber um 7:00 Uhr muss der Weg frei sein.

Was, wenn mein Mieter krank oder im Urlaub ist?

Der Mieter muss für Ersatz sorgen (Nachbar, Freund, externe Firma). Gelingt das nicht, fällt die Pflicht an den Eigentümer zurück.

Haftet die Winterdienst-Firma bei einem Sturz?

Bei schriftlichem Vertrag geht die Haftung in der Regel auf den Dienstleister über – vorausgesetzt, er hat seinen Pflichten tatsächlich erfüllt. Deshalb sind Protokolle und Einsatznachweise so wichtig.

Muss ich auch bei dauerhaftem Schneefall mehrfach räumen?

Ja. Bei anhaltendem Schneefall sind mehrere Räumgänge erforderlich. Eine einmalige Räumung am Morgen reicht dann nicht.

Darf Streusalz auf Gehwegen verwendet werden?

Das hängt von Ihrer Gemeindesatzung ab. In vielen Gemeinden ist Streusalz auf privat zu betreuenden Gehwegen verboten oder auf Ausnahmefälle (Treppen, Rampen, extreme Glätte) beschränkt. Im Zweifel immer Sand oder Splitt verwenden.

Räumpflicht in 43 deutschen Städten

Räumzeiten und Bußgeldrahmen nach kommunaler Satzung. Stand: 2026. Klick auf einen Spaltenheader sortiert die Tabelle. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde.

Höchstes Bußgeld
50.000 €
Hamburg – mit Abstand das höchste Bußgeld Deutschlands
Kein Bußgeld (aber Haftung!)
6+ Städte
u.a. Hannover, Magdeburg – § 823 BGB gilt trotzdem
Besonderheit
München
Im Vollanschlussgebiet räumt die Stadt – Streusalzverbot
Stadt Geräumt bis Bußgeld max.
Aachen 7:00 Kein Bußgeld
Augsburg 7:00 bis 1.000 €
Berlin unverzüglich bis 10.000 €
Bielefeld 7:00 Kein Bußgeld
Bochum 7:00 Kein Bußgeld
Bonn 7:00 Kein Bußgeld
Brandenburg/H. 7:00 bis 2.500 €
Braunschweig 7:00 Kein Bußgeld
Bremen 7:00 möglich
Chemnitz 7:00 bis 500 €
Dortmund 7:00 Kein Bußgeld
Dresden 7:00 bis 500 €
Duisburg 7:00 Kein Bußgeld
Düsseldorf 7:00 Kein Bußgeld
Erfurt 7:00 bis 5.000 €
Essen 7:00 Kein Bußgeld
Frankfurt a.M. 7:00 Kein Bußgeld
Freiburg 7:00 bis 500 €
Gelsenkirchen 7:00 Kein Bußgeld
Hagen 7:00 Kein Bußgeld
Halle (Saale) 7:00 Kein Bußgeld
Hamburg 8:30 bis 50.000 €
Hannover 7:00 Kein Bußgeld
Karlsruhe 7:00 bis 500 €
Kassel 7:00 Kein Bußgeld
Kiel 7:00 bis 511 €
Köln 7:00 Kein Bußgeld
Leipzig 7:00 bis 500 €
Lübeck 7:00 bis 511 €
Magdeburg 7:00 Kein Bußgeld
Mainz 7:00 bis 500 €
Mannheim 7:00 bis 500 €
München 7:00 bis 1.000 €
Münster 7:00 Kein Bußgeld
Nürnberg 7:00 bis 1.000 €
Oldenburg 7:00 Kein Bußgeld
Osnabrück 7:00 Kein Bußgeld
Potsdam 7:00 bis 2.500 €
Rostock 7:00 bis 1.300 €
Saarbrücken 7:00 bis 500 €
Stuttgart 7:00 bis 500 €
Wiesbaden 7:00 Kein Bußgeld
Wuppertal 7:00 Kein Bußgeld

Quellen: Landesstraßengesetze der Bundesländer (StrG BW, BayStrWG, StrReinG Berlin, BbgStrG, HWG, HStrG, StrWG-MV, NStrG, StrReinG NRW, LStrG RP, SStrG, SächsStrG, StrG LSA, StrWG SH, ThürStrG); kommunale Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzungen; Thüringer Bürgerbeauftragter (Anfrage 2024); muenchen.de; hamburg.de. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde. Stand: Juli 2026.

✉️ WhatsApp